Bei J.T. Industrieservice steht der Kunde immer an erster Stelle.


Auf einen Blick
...

UVV-Prüfung gemäß DGUV von prüfpflichtigen Anlagen

Nachfolgend eine Übersicht über unsere Leistungen:
 

Die Magnetpulverprüfung ist ein etabliertes Oberflächenprüf-
verfahren, das in vielen Bereichen Anwendung findet. Insbesonders
im Stahl-, Anlagen- und Brückenbau wird dieses Verfahren häufig
eingesetzt.
Prüfbar sind alle magnetisierbaren Werkstoffe, wie etwa Baustahl.

In geregelten Bereichen, wie etwa dem Druckgerätebereich, sind die Oberflächenrissprüfungen für magnetisierbare Werkstoffe mittels
Magnetpulverprüfung durchzuführen. Grund hierfür ist die größere Prüfsicherheit gegenüber der Eindringprüfung, die nicht immer alle Risse aufzeigt.

Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift  
"Flurförderzeuge" (DGUV Vorschrift 68)
sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte, sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Bei der DGUV V3 handelt es sich um eine Verordnung der Unfallversicherung. Die Vorschrift regelt die Überprüfung von unter Spannung stehenden, ortsfesten wie ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen. Das Ziel ist es zu erreichen, dass solche Geräte zuverlässig arbeiten. Außerdem sollen Unfälle und Verletzungen des Personals, das an den Maschinen arbeitet, verhindert werden.

Eine Überprüfung nach der DGUV V3 findet nach einem festen Schema statt und überprüft die Anlage selbst, wie auch Betriebsmittel und Sicherheitsvorkehrungen.

Als Betreiber von elektrischen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln, die unter Spannung arbeiten, sind Sie für die Durchführung der DGUV V3 verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie für die Planung und den fristgerechten Ablauf Sorge zu tragen haben. Lassen Sie die Überprüfung nicht durchführen und kommt es in der Folge zu Unfällen oder Verletzungen, dann sind Sie für die Schäden voll haftbar. Die Unfallversicherungen können in diesem Fall die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Darüber hinaus ist die Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Außerdem trägt der E-Check zu einer erhöhten Sicherheit und Zuverlässigkeit und in der Folge zu weniger Betriebsausfällen bei. Die Überprüfung ist also auch in Ihrem eigenen Interesse.

Die DGUV V3 legt nicht genau fest, wann elektrische Maschinen und Anlagen geprüft werden müssen. Entsprechende Hinweise sind vom Hersteller oder aus anderen Quellen zu erhalten. Festgeschrieben ist jedoch, dass alle unter Spannung arbeitenden ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte vor der ersten Inbetriebnahme sowie vor jeder Wiederinbetriebnahme durch einen E-Check überprüft werden müssen. Die Erstkontrolle vor der Inbetriebnahme kann wegfallen, wenn der E-Check entweder vom Hersteller durchgeführt wurde oder wenn dieser die korrekte Funktionsweise der Anlage bestätigt.

Für einige elektrische Maschinen und Geräte gibt es darüber hinaus andere Gesetze und Bestimmungen, die vorschreiben, wann eine Überprüfung stattfinden muss. Das Medizinproduktegesetz (MPG) zum Beispiel sieht vor, dass medizinische Geräte und Anlagen mindestens alle zwölf Monate kontrolliert werden müssen.


Desweiteren bieten wir an:  Durchführen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen
 

Jeder Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter zu sorgen. In Deutschland gilt ein duales Arbeitsschutzsystem, das einerseits vom Gesetzgeber, andererseits von den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geprägt wird.

Repräsentiert wird die DGUV von den Berufsgenossenschaften (BG).

Vertreter der Aufsichtsbehörden sind
berechtigt, Betriebe jederzeit zu besichtigen
und im Fall von Mängeln Auflagen festzusetzen. Erfüllt das Unternehmen sie nicht fristgerecht, werden Verwarnung- oder Bußgelder verhängt.

Bei gravierenden Verstößen kann der Betrieb sogar stillgelegt werden. Nach Unfällen, die entstanden sind, weil Arbeitssicherheits-
maßnahmen unterlassen wurden, drohen, je
nach Schwere, Verwarnungs- oder Bußgelder.

Die zivilrechtlichen Folgen sind Schadensersatz
und Schmerzensgeld, dazu Regressforderungen
der Unfallversicherungsträger sowie Geld- oder Freiheitsstrafe als strafrechtliche Konsequenzen. Keine Frage:
Infolge vieler Vorschriften wirkt das Thema Arbeitssicherheit unübersichtlich. Wer aber systematisch vorgeht, bekommt die Sache
relativ schnell in den Griff.

   Bei Fragen steht Ihnen
   unser Geschäftsführer
   Herr Jürgen Taesch
   gerne zur Verfügung.

   Tel.: +49 6806 49 49 157

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